Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge > VTS
- Kapitel Fahrräder Art. 216 Beleuchtung > Art. 216 / Abs. 1
- Kapitel Fahrräder Art. 217 Rückstrahler > Art. 217 / Abs. 1 - 2
Zusammengefasst gilt folgendes...
Wenn es die Lichtverhältnisse erfordern, respektive das Fahrrad und sein Lenker von den übrigen Strassenbenützern nicht mehr rechtzeitig erkannt werden kann, ist das Fahrrad wie folgt zu beleuchten:
- Licht vorn, weiss ruhend
- Licht hinten, rot ruhend
- Reflektor vorn, weiss
- Reflektor hinten, rot
- Reflektor Pedalen, gelb (ausgenommen: Renn- und Sicherheitspedalen)
Aufgrund der verschiedenen Einsatzgebiete rüsten die Hersteller nicht mehr alle Velos mit Lichtsystemen aus (Mountainbikes, Trekkingbikes, Speedbikes, Racebikes).
Gerne zeigen wir Ihnen effiziente und günstige Lichtsysteme, damit Sie gut gesehen werden, ohne viel Aufwand betreiben zu müssen.
Die seitliche Sichtbarkeit der Velos (wichtig auf Kreuzungen), kann mit Speichenreflektoren und je nach Fahrradtyp mit Reflex-Reifen erheblich verbessert werden.
Wir empfehlen Ihnen nebst der vorschriftsmässigen Beleuchtung am Velo, helle Kleidung, Kleidung mit reflektierenden Aufnähern, Reflektorbänder (Arme und Beine) oder gar eine leichte Signalweste zu tragen.
