| Kontakt: | Röbis Veloshop (Lageplan) Bächerwiesstrasse 17 8196 Wil ZH |
| Tel: Fax: E-Mail: | 044 / 869 23 85 044 / 869 24 85 info@roebis-veloshop.ch |
| SYS-Admin: | René Dürler Moritz Meyer-Weg 4 8180 Bülach ZH |
| Tel: | 044 / 862 44 44 |
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Beleuchtung In der Schweiz sind die Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung in folgenden Gesetzestexten festgehalten. Strassenverkehrsgesetz > SVG - Art. 30 Fahrzeugbeleuchtung allgemein > Art. 30 / Abs. 1 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge > VTS Zusammengefasst gilt folgendes... Wenn es die Lichtverhältnisse erfordern, respektive das Fahrrad und sein Lenker von den übrigen Strassenbenützern nicht mehr rechtzeitig erkannt werden kann, ist das Fahrrad wie folgt zu beleuchten: Aufgrund der verschiedenen Einsatzgebiete rüsten die Hersteller nicht mehr alle Velos mit Lichtsystemen aus (Mountainbikes, Trekkingbikes, Speedbikes, Racebikes). Gerne zeigen wir Ihnen effiziente und günstige Lichtsysteme, damit Sie gut gesehen werden, ohne viel Aufwand betreiben zu müssen. Die seitliche Sichtbarkeit der Velos (wichtig auf Kreuzungen), kann mit Speichenreflektoren und je nach Fahrradtyp mit Reflex-Reifen erheblich verbessert werden. Wir empfehlen Ihnen nebst der vorschriftsmässigen Beleuchtung am Velo, helle Kleidung, Kleidung mit reflektierenden Aufnähern, Reflektorbänder (Arme und Beine) oder gar eine leichte Signalweste zu tragen.
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